Lkw-Käufer Gottholde Hanke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Barbli Sievers Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Frankfurt am Main vom 9.3.1932 – Az. V 805 7n 7111/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Barbli Sievers Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kurth Ernst Gartencenter Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer Gottholde Hanke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Barbli Sievers Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Barbli Sievers Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.11.1947
Aktenzeichen: z 149 Rz 2/12
GmbHR 1995, 8883
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