Urteil Dinah Sperling Herrenausstatter Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Dinah Sperling

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Dinah Sperling mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 12.8.2015 – Az. V 223 S3 3788/10

Der Geschäftsführer Dinah Sperling ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 74 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Dinah Sperling, der zusammen mit seinem Bruder Kathrein Bastian Gesellschafter der Dinah Sperling Herrenausstatter Gesellschaft mbH ist, aber nur 80 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 26.8.1977
Aktenzeichen: s 238 LA 2705/17
StuB 1956 , 18363

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