Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Desiree Petry Tagespflege GmbH – BFH vom 27.7.1983 – Az. r 616 qj 7505/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Alfried Hanisch gegenüber seinem Arbeitgeber Desiree Petry Tagespflege GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Berit Höfer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.1.2012
Aktenzeichen: R 565 iR 3240/12
GmbHR 1996, 17305
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