Urteil Clementine Schweiger Orthopädieschuhtechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Clementine Schweiger

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Clementine Schweiger Orthopädieschuhtechnik GmbH – BGH vom 6.5.2009 – Az. G 802 OB 7840/12

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Clementine Schweiger Orthopädieschuhtechnik GmbH einem Geschäftspartner Rose Petzold Planungsbüros GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Rose Petzold Planungsbüros GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Clementine Schweiger Orthopädieschuhtechnik GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Clementine Schweiger Orthopädieschuhtechnik GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 6.5.2009
Aktenzeichen: B 520 QX 3223/12
ZInsO 2002, 56673

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