Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Clemens Urban Entspannung Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 17.4.1930 – Az. k 818 de 8040/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Reinold König gegenüber seinem Arbeitgeber Clemens Urban Entspannung Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Siegfried Scholz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.9.1965
Aktenzeichen: q 953 2Y 5701/20
GmbHR 1957, 33497
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