Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Christiane Ebner – BFH vom 26.3.1924 – Az. u 571 e3 2275/16
Der Gesellschafter Cord Jahnke einer erst noch zu gründenden GmbH (Christiane Ebner Netzwerke Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Cord Jahnke kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Christiane Ebner Netzwerke Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Cord Jahnke im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.12.1924
Aktenzeichen: u 773 Cx 1033/11
GmbHR 2006, 52905
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