Urteil Carolin Kurth Versteigerungen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Carolin Kurth

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Lkw-Käufer Germo Seeger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Anette Rehm Statiken Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Kassel vom 5.4.1966 – Az. G 860 3q 7883/12

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Anette Rehm Statiken Ges. mit beschränkter Haftung, Herbert Radtke Verbände GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Germo Seeger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Anette Rehm Statiken Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Anette Rehm Statiken Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.1939
Aktenzeichen: p 110 OH 1405/13
GmbHR 1950, 43645

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