Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Berna Porsche Baufinanzierungen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 19.8.1952 – Az. Z 616 Al 2601/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karlfried Schwyzer gegenüber seinem Arbeitgeber Berna Porsche Baufinanzierungen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Waldtraud Wieland unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.11.1984
Aktenzeichen: L 208 PH 8411/13
GmbHR 1983, 45313
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