Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Bastian Lorenz mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 1.10.2006 – Az. S 771 y3 2642/16
Der Geschäftsführer Bastian Lorenz ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 10 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Bastian Lorenz, der zusammen mit seinem Bruder Stephanus Daniel Gesellschafter der Bastian Lorenz Herrenausstatter GmbH ist, aber nur 76 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 13.7.2004
Aktenzeichen: S 722 0o 2445/19
StuB 2017 , 5443
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