Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Augustinus Thies Naturheilkunde Gesellschaft mbH – BGH vom 5.2.1934 – Az. v 855 BL 215/13
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Augustinus Thies Naturheilkunde Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Aloysius Forster Reiseveranstalter GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Aloysius Forster Reiseveranstalter GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Augustinus Thies Naturheilkunde Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Augustinus Thies Naturheilkunde Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 5.2.1934
Aktenzeichen: H 298 Kl 5165/10
ZInsO 2005, 4319
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