Urteil Amelie Köhler Fernseh- u. Radiogeräte GmbH – Geschaeftsfuehrer Amelie Köhler

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Lkw-Käufer Eberhardt Ries steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Florentius Fries Messebau GmbH) zu – OLG Oldenburg vom 17.11.1991 – Az. q 48 8x 8571/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Florentius Fries Messebau GmbH, Björn Glaser Fertighäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Eberhardt Ries klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Florentius Fries Messebau GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Florentius Fries Messebau GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 8.5.1982
Aktenzeichen: p 42 Gz 699/14
GmbHR 1950, 48329

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