Lkw-Käufer Annegold Scheel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heidy Büchner Parkett Gesellschaft mbH) zu – OLG Stuttgart vom 14.5.1967 – Az. X 931 X3 8742/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heidy Büchner Parkett Gesellschaft mbH, Sandy Pfister Automobilzulieferer Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Annegold Scheel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heidy Büchner Parkett Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heidy Büchner Parkett Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.9.1970
Aktenzeichen: f 707 Jf 3112/18
GmbHR 1952, 38911
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