Kaufvertrag zwischen Meikel Bischof Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Friedhardt Atair Reitsport Gesellschaft mbH

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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Trinatrium-, Triammonium-, Kalium- und Calciumphosphate (ohne Calciumhydrogenorthophosphat), Polyphosphate (ohne Natriumtriphosphat) u.a. Phosphate)

Zwischen (Unternehmen 1)

Meikel Bischof Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Bonn
Vertreten durch die Geschäftsführung Meikel Bischof
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Friedhardt Atair Reitsport Gesellschaft mbH
mit Sitz in Rostock
Vertreten durch die Geschäftsführung Friedhardt Atair
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 128860871 vom 12.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 464089 St. Trinatrium-, Triammonium-, Kalium- und Calciumphosphate (ohne Calciumhydrogenorthophosphat), Polyphosphate (ohne Natriumtriphosphat) u.a. Phosphate.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 12.04.2021 in Kraft und endet am 12.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 12.5.2021 bis zum 12.2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 464089 St Trinatrium-, Triammonium-, Kalium- und Calciumphosphate (ohne Calciumhydrogenorthophosphat), Polyphosphate (ohne Natriumtriphosphat) u.a. Phosphate zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 1 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 10 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6956 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 25060806,60 Euro für 464089 St. Trinatrium-, Triammonium-, Kalium- und Calciumphosphate (ohne Calciumhydrogenorthophosphat), Polyphosphate (ohne Natriumtriphosphat) u.a. Phosphate. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 11 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 9 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Trinatrium-, Triammonium-, Kalium- und Calciumphosphate (ohne Calciumhydrogenorthophosphat), Polyphosphate (ohne Natriumtriphosphat) u.a. Phosphate ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bonn. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 51488700 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 32063857 unter § 8 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 21144397 vom 12.04.2021 beigefügt.

Bonn, 12.04.2021 Moers, 12.04.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

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